Die Herrschaft der Wissenden
12. Juli 2026
Im ersten Gang stand die gesunde Dreiheit: Geistesleben, Rechtsleben, Wirtschaftsleben, jedes nach seinem eigenen Gesetz. Und es zeigte sich, dass die Krankheit immer dieselbe Bewegung ist – ein Glied, das sich für den ganzen Leib hält. Sehen wir uns den ersten dieser Übergriffe an, und zwar den vornehmsten: den Griff des Geisteslebens nach dem Thron. Er ist der ehrwürdigste der drei, denn er kommt nicht aus Gier, sondern aus einer wahren Einsicht – dass nicht jeder alles gleich gut versteht. Sollte über das Gemeinwesen nicht der herrschen, der das Gute kennt, statt der gezählten Menge, die es nicht kennt? Der Priester, der die Gebote Gottes weiss; der Philosoph, der das Wahre schaute; der Gelehrte, der die Sache durchdringt – sollten nicht sie den Staat lenken? Diese Frage hat eine lange, würdige Ahnenreihe. Wir zeigen sie zuerst in ihrer stärksten Gestalt, betrachten dann die Grenze, die die Aufklärung zog, und wägen zuletzt. Auch dieser Gang steht beim Realismus: es geht um die wirkliche Ordnung eines wirklichen Gemeinwesens, nicht um ein Ideal.
Das Schiff und der Steuermann
Kein Denker hat gegen die Herrschaft der Menge ein schärferes Bild geprägt als Platon, und keines ist bis heute schwerer zu widerlegen. Denke dir, sagt er im sechsten Buch der Politeia, ein Schiff, und auf ihm eine Mannschaft, die um das Steuer streitet – jeder will steuern, doch keiner hat die Kunst je gelernt:1
„… die Schiffsleute aber [sind] unter sich uneins über die Steuermannskunst, indem jeder meint, er müsse steuern, ohne die Kunst je gelernt zu haben … Wird da nicht der wahrhaft für das Ruder Geeignete bei den Seglern in den also bestellten Schiffen ein luftiger Spekulant, ein spitzfindiger Grübler, ein für sie unbrauchbarer Mensch heißen?"
– Platon, Der Staat (Übersetzung Schleiermacher)
Das ist der ganze Streit in einem Bild. Die Steuermannskunst hängt nicht am Mehrheitswillen der Mannschaft; sie hängt an der Kenntnis von Wind und Gestirn. Wer sie nicht hat, versenkt das Schiff, auch wenn alle für ihn stimmen. Und der einzige, der sie hätte, gilt den anderen als weltfremder Träumer. Von hier führt Platons berühmtester Satz: es gebe „keine Erlösung vom Übel für die Staaten", ehe nicht „entweder die Philosophen Könige werden … oder die, welche jetzt Könige und Herrscher heißen, echte und gründliche Philosophen werden". Der Grund ist kein Standesdünkel, sondern eine Erkenntnislehre: Nur wer die Idee des Guten selbst geschaut hat, kann „verständig handeln … sei es in seinem eigenen Leben oder im Leben des Staates". Regieren setzt ein Wissen voraus, das die Menge nicht besitzt.2
Nun kommt der feinste Zug, und er ist es, der die Sache so stark macht. Platons Philosoph will gar nicht herrschen. Wer das Licht gesehen hat, bliebe lieber oben; man muss ihn „zwingen", wieder in die Höhle hinabzusteigen, zu den Gefesselten, die um Schatten kämpfen. Herrschaft ist ihm Dienst, nicht Beute. Gerade darum taugt er: „In dem Staate, in dem die zum Herrschen Bestellten am wenigsten Verlangen danach haben, in diesem muss die beste … Verwaltung sein." Der Machthungrige ist schon durch seinen Hunger untauglich; nur der Unwillige ist unbestechlich. Und wo solche Unwilligen regieren, dort werde der Staat „im Wachen" verwaltet (griech. ὕπαρ), nicht „im Traum" (ὄναρ), „in welchem die meisten Staaten jetzt von Leuten verwaltet werden, die um Schatten fechten und über das Herrschen Krieg … anfangen". Im Spätwerk, den Nomoi, kehrt derselbe Gedanke nüchterner wieder: nicht mehr der eine König, sondern ein Rat der Ältesten und Bewährten, der vor Sonnenaufgang tagt und dem „der Staat übergeben werden muss".2
Die zwei Schwerter
Das Christentum erbt den Gedanken und tauft ihn um: Nicht der Philosoph weiss das Höchste, sondern der Priester, und über allen der Papst. Denn wenn das Ziel des Menschen jenseits des Irdischen liegt, dann muss, wer das Irdische ordnet, dem gehorchen, der das Jenseitige verwaltet. Am Anfang steht ein feiner, fast gleichgewichtiger Satz – Papst Gelasius an den Kaiser, im Jahr 494:3
„Duo quippe sunt, imperator Auguste, quibus principaliter mundus hic regitur: auctoritas sacra pontificum, et regalis potestas. In quibus tanto gravius est pondus sacerdotum, quanto etiam pro ipsis regibus Domino in divino reddituri sunt examine rationem."
„Zwei sind es nämlich, erhabener Kaiser, von denen diese Welt vornehmlich regiert wird: die geheiligte Autorität der Priester und die königliche Gewalt. Unter diesen ist das Gewicht der Priester um so schwerer, als sie selbst für die Könige im göttlichen Gericht Rechenschaft ablegen werden."
– Gelasius I. an Kaiser Anastasius
Gelasius trennt noch – zwei Gewalten, jede in ihrem Bereich –, aber er staffelt schon: das Gewicht der Priester ist schwerer, weil sie am Ende auch für die Könige haften. Aus dieser Asymmetrie wächst über Jahrhunderte die Überordnung. Augustinus gibt ihr den Unterbau: Ein Staat ohne (göttliche) Gerechtigkeit sei gar kein Staat, sondern nur eine grosse Räuberbande – „Remota itaque iustitia quid sunt regna nisi magna latrocinia?" Die weltliche Macht hat keine Würde aus sich selbst; sie leiht sie von dem, was über ihr steht.4
Und doch zieht gerade der schärfste Kopf der Scholastik hier eine Grenze – und er zieht sie an einem Wort, das älter ist als jede Bulle. Auf die Fangfrage, ob man dem Kaiser den Zins zahlen dürfe, hatte Christus geantwortet: „Gebt dem Kaiser, was des Kaisers ist, und Gott, was Gottes ist" (griech. „Ἀπόδοτε οὖν τὰ Καίσαρος Καίσαρι καὶ τὰ τοῦ Θεοῦ τῷ Θεῷ").5 Das ist der Keim der ganzen Unterscheidung: es gibt ein Feld des Kaisers und ein Feld Gottes, und sie fallen nicht in eins. In dieser Linie steht Thomas von Aquin, wenn er die Könige zwar dem Papst unterworfen sein lässt „wie dem Herrn Jesus Christus selbst", aber nur „in dem, was das Heil der Seele betrifft" (lat. „in his quae ad salutem animae pertinent") – in rein weltlichen Dingen behält die weltliche Gewalt ihr Recht. Die Trennung, das ist der Wink, erfindet nicht erst die Aufklärung; sie liegt schon im Evangelium, das die Kirche selbst verwaltet – und über dieselbe Grenze, zwischen den bürgerlichen Dingen und der Sorge um die Seele, wird gleich noch einmal Locke ziehen. Doch der Anspruch treibt über Thomas hinaus. In der Bulle Unam Sanctam (1302)6 zieht Bonifaz VIII. beide Schwerter in die eine Hand:
„Uterque ergo est in potestate ecclesiae, spiritualis scilicet gladius et materialis. … Oportet autem gladium esse sub gladio, et temporalem auctoritatem spirituali subiici potestati. … subesse Romano Pontifici omni humanae creaturae declaramus … omnino esse de necessitate salutis."
„Beide also stehen in der Gewalt der Kirche, das geistliche Schwert und das materielle. … Es muss aber das Schwert unter dem Schwert stehen und die weltliche Autorität der geistlichen Gewalt unterworfen sein. … Dass jedes menschliche Geschöpf dem Römischen Papst untertan sei, erklären wir für zum Heil schlechthin notwendig."
– Bonifaz VIII., Unam Sanctam
Damit ist der stärkste denkbare Satz gesprochen: die Unterwerfung unter die geistliche Gewalt als Bedingung des Heils selbst – und zugleich der weiteste Schritt über jenes Wort Christi hinaus, denn wer beide Schwerter der Kirche gibt, nimmt dem Kaiser, was Christus ihm gelassen hatte. Wer das ganz ernst nimmt, für den ist die Trennung von Geist und Staat nicht bloss ein Fehler, sondern die Preisgabe des ewigen Ziels an das zeitliche. Am klarsten hat diesen Rang im zwanzigsten Jahrhundert René Guénon gefasst, in Autorité spirituelle et pouvoir temporel (1929): die geistliche Autorität sei der zeitlichen wesenhaft überlegen, und die Loslösung der weltlichen von der geistlichen Macht sei nicht Fortschritt, sondern Verfall.13
Als die Kirche der Staat war
All das war nicht bloss Lehre. Vor der Aufklärung war die Herrschaft des Geistlichen gelebte Ordnung, und zwar so, dass die drei Glieder gar nicht getrennt waren: Die Kirche war zugleich Gesetzgeber, Grundherr und Regler des Wirtschaftens. Sie war Gesetzgeber, denn das kanonische Recht – ein europaweites System eigener Gerichte, aus Gratians Decretum (um 1140) erwachsen – regelte Ehe, Eid, Testament, Zehnt und Ketzerei, Lebensbereiche, die heute dem weltlichen Recht gehören. Sie war Grundherr, denn Bistümer, Klöster und Domkapitel zählten zu den grössten Bodenbesitzern Europas, regional bis zu einem Drittel des Landes, mit Grundzins und eigener Gerichtsbarkeit. Und sie war der Regler des Wirtschaftens, denn über das kanonische Zinsverbot beherrschte sie das Kreditwesen: Das Konzil von Vienne (1311/12) erklärte es zur Ketzerei, das Zinsnehmen für erlaubt zu halten.7 Geistesleben, Rechtsleben, Wirtschaftsleben – in einer Institution verschmolzen. Das ist das handfeste Bild dessen, was die ganze Reihe die Krankheit nennt: nicht ein Argument, sondern tausend Jahre gelebter Einheitsstaat, nur mit der Kirche statt der Partei an der Spitze. Und man versteht die Aufklärung erst, wenn man sieht, wogegen sie antrat – nicht gegen den Glauben, sondern gegen diese Verschmelzung.
Die Aufklärung zieht die Grenze
Der Schnitt kommt im siebzehnten und achtzehnten Jahrhundert, und sein klassischer Text ist Lockes Brief über die Toleranz (1689). Locke trennt über den Zweck. Das Gemeinwesen sei „eine Gesellschaft von Menschen, allein zur Beschaffung, Erhaltung und Förderung ihrer eigenen bürgerlichen Interessen" errichtet (engl. „constituted only for the procuring, preserving, and advancing their own civil interests") – Leben, Freiheit, Gesundheit, leiblicher Besitz. Für das andere aber, das Seelenheil, ist der Staat nicht zuständig: „die Sorge um die Seelen ist der weltlichen Obrigkeit nicht anvertraut" (engl. „the care of souls is not committed to the civil magistrate"), denn niemand wird durch Zwang selig.8 Spinoza zieht die Linie anders, aber in dieselbe Richtung: Über das Denken und Urteilen hat keine äussere Macht Gewalt; „der Zweck des Staates ist in Wahrheit die Freiheit" (lat. „Finis … Reipublicae revera libertas est").9 In Amerika wird daraus Jeffersons Bild von der „Mauer der Trennung zwischen Kirche und Staat" (engl. „wall of separation between Church & State") – gemeint nicht als Feindschaft gegen die Religion, sondern als Schutz beider. Und Frankreich treibt es 1905 auf die Spitze: „Die Republik anerkennt, besoldet und subventioniert keinen Kult" (frz. „La République ne reconnaît, ne salarie ni ne subventionne aucun culte").10 Zwischen Gelasius und diesem Satz liegen vierzehn Jahrhunderte; er kehrt die Ordnung um, aus der er kam.
Man sollte nicht meinen, der Gedanke sei damit erledigt. Er ist heute wieder da, und mit voller Kraft. Der katholische Integralismus verwirft ausdrücklich „die liberale Trennung der Politik von der Sorge um das Endziel des Menschen" und hält fest, „die politische Herrschaft" müsse „den Menschen auf sein letztes Ziel hinordnen" – und weil das zeitliche Ziel dem ewigen untersteht, „muss die weltliche Gewalt der geistlichen untergeordnet sein". Das ist der Nachhall von Gelasius und Unam Sanctam, Wort für Wort. Der Jurist Adrian Vermeule leitet daraus einen Verfassungsstil ab, in dem „starke Herrschaft im Interesse des Gemeinwohls völlig legitim" sei, denn „eine inhaltliche Vorstellung des Guten zu fördern ist immer und überall die eigentliche Aufgabe der Herrschenden" (engl. „Promoting a substantive vision of the good is, always and everywhere, the proper function of rulers"); Patrick Deneen liefert die Diagnose, der Liberalismus sei gescheitert, „weil er Erfolg hatte" (engl. „because it has succeeded").11 In protestantischer Gestalt kehrt derselbe Anspruch bei den amerikanischen „Christian Reconstructionists" wieder (Rousas Rushdoony, Gary North): das mosaische Gesetz solle den Staat regieren, und die liberale Neutralität sei ein Mythos, denn jeder Staat diene irgendeinem Gott.13
Am reinsten aber steht die Lehre heute im schiitischen Iran, in Ayatollah Khomeinis Lehre von der Herrschaft des Rechtsgelehrten (velāyat-e faqīh). Ihr Kernsatz ist genau Platons Schiff in religiöser Gestalt: Weil der Staat ein Staat des Gesetzes ist, gehört sein Steuer dem, der das Gesetz kennt.12
چون حکومت اسلام، حکومت قانون است، قانونشناسان و از آن بالاتر دینشناسان، یعنی فقها، باید متصدی آن باشند.
Čūn ḥukūmat-i islām, ḥukūmat-i qānūn ast, qānūn-šenāsān wa az ān bālātar dīn-šenāsān, yaʿnī fuqahā, bāyad mutaṣaddī-yi ān bāšand.
„Da die Regierung des Islam eine Regierung des Gesetzes ist, müssen die Gesetzeskundigen – und über ihnen die Religionskundigen, das heisst die Fuqahā, die Rechtsgelehrten – mit ihr betraut sein."
– Ruhollah Khomeini, Ḥukūmat-e islāmī
Wo der Geist wirklich herrscht
So weit das Fenster; nun das Urteil. Zweierlei ist zu sagen, und das erste geht an die Aufklärung selbst. Sie hat die Grenze gezogen, aber nur die halbe. Sie befreite den Staat von der Kirche – und band dann, in der Schulfrage, das Geistesleben an den Staat: Wer Lehrpläne, Prüfungen und Lehrstühle dem Ministerium übergibt, hat die Wissenschaft aus der einen Hand genommen und in die andere gelegt. Die Aufklärung zog die Linie zwischen Kirche und Staat; Steiner zieht sie um das ganze Geistesleben – frei von der Kirche, frei vom Staat, frei von der Wirtschaft. Nicht, damit der Geist herrsche, sondern damit ihn niemand beherrsche.
Und damit zum Kern, den man der stärksten Position schuldet. Es ist wahr: Nicht jeder versteht alles gleich gut, und der Wissende soll den Unwissenden führen. Nur ist Führen nicht Befehlen. Die einzige Macht des Geisteslebens ist die Einsicht, und Einsicht wirkt allein in Freiheit – die Wahrheit überzeugt, oder sie ist keine. In dem Augenblick, in dem der Geist zum Schwert greift, zum Zwang des Staates, hört er auf, Geist zu sein, und wird blosse Macht: der befohlene Glaube ist kein Glaube, die verordnete Wissenschaft keine Wissenschaft. Hier wendet sich Platons feinster Zug gegen den Theokraten. Der wahre Weise, sagte Platon, begehrt die Herrschaft nicht und muss zu ihr gezwungen werden; wer nach ihr greift, ist eben dadurch der „Nebenbuhler", der um die Macht Kämpfende – nicht der Weise. Der nach dem Zepter greifende Priester entlarvt sich an seinem Griff. Und so kehrt sich das schöne Argument um: Der Geist herrscht am meisten dort, wo er gar nicht herrscht – wo seine Wahrheit frei steht, zu überzeugen, statt zu zwingen. Das ist Steiners freies Geistesleben: nicht der Geist auf dem Thron, sondern der Geist, entfesselt, neben dem Thron.
Bleibt der Verdacht, den Platons Schiff zurücklässt und den kein ehrlicher Leser ganz los wird: dass die Menge wirklich oft um Schatten streitet und den Kundigen verlacht. Der Einwand steht; die Reihe nimmt ihn nicht vom Tisch. Nur zeigt schon der nächste Gang, dass der Ausweg nicht im Herrn liegt, der alles weiss. Denn nun tritt ein anderer auf, der die Gebrechen der vielen Herren mit einem Herrn heilen will – nicht der Höchste diesmal, sondern die Mitte selbst, der Staat, der sich für die ganze Vernunft der Gesellschaft hält. Vielleicht ist das sicherste Zeichen eines Geistes, dem zu gehorchen sich lohnt, dass er nicht verlangt, dass man ihm gehorche.
Quellen
- Platon, Politeia 488a–489a (das Schiffsgleichnis); griechischer Text nach Platonis Opera, ed. J. Burnet (1903), Perseus (Perseus:text:1999.01.0167), Buch 6. Deutsche Wiedergabe nach Friedrich Schleiermacher, Platon: Der Staat (zeno.org), Orthographie der Ausgabe. Der Philosophenkönig: ebd. 473c–d (Buch 5).
- Platon, Politeia: die Idee des Guten als Bedingung verständigen Handelns „im eigenen Leben oder im Leben des Staates" 517b–c; der erzwungene Abstieg der Erleuchteten und der Staat „im Wachen" (ὕπαρ), nicht „im Traum" (ὄναρ) 519c–520c; „wer herrschen soll, darf das Herrschen nicht lieben" 521a–b (Buch 7). Schleiermacher (zeno.org), griech. Burnet (Perseus, Buch 7). Der „nächtliche Rat", dem „der Staat übergeben werden muss": Nomoi 969b (Perseus Perseus:text:1999.01.0165, Buch 12; deutsche Wiedergabe der Nomoi-Stelle eigene Übersetzung aus dem Urtext).
- Gelasius I., Brief an Kaiser Anastasius (494), „Famuli vestrae pietatis" – lateinischer Text nach Wikisource (Epistolae et decreta Gelasii I); deutsche Wiedergabe eigene Übersetzung.
- Augustinus, De civitate Dei IV,4 („Remota itaque iustitia quid sunt regna nisi magna latrocinia?"), lat. Text thelatinlibrary.com; die wahre Gerechtigkeit nur im Staat, der dem wahren Gott dient, ebd. XIX,21. Deutsche Wiedergabe eigene Übersetzung.
- Das Wort Christi „Gebt dem Kaiser, was des Kaisers ist, und Gott, was Gottes ist": Matthäus 22,21 (griech. „Ἀπόδοτε οὖν τὰ Καίσαρος Καίσαρι καὶ τὰ τοῦ Θεοῦ τῷ Θεῷ", Nestle 1904; Parallelstellen Markus 12,17 und Lukas 20,25); deutsche Fassung nach der Lutherbibel. Thomas von Aquin, De regno ad regem Cypri I,15 (die Könige des christlichen Volkes dem Papst unterworfen „sicut ipsi Domino Iesu Christo") und Scriptum super Sententiis II, d. 44, expositio textus (die Unterordnung nur „in his quae ad salutem animae pertinent"; die Ausnahme des Papstes, der „utriusque potestatis apicem tenet"). Lateinischer Text Corpus Thomisticum (corpusthomisticum.org); deutsche Wiedergaben eigene Übersetzungen.
- Bonifaz VIII., Unam Sanctam (1302) – lateinischer Text (Denzinger 873–875); deutsche Wiedergabe eigene Übersetzung. Der Anschluss „ad nutum et patientiam sacerdotis" (das weltliche Schwert „auf Wink und Duldung des Priesters" zu führen) ist hier nicht mitzitiert.
- Zur vor-aufklärerischen Verschmelzung: das kanonische Recht als europaweites Gerichtssystem seit Gratians Decretum (um 1140); die Kirche als einer der grössten Grundbesitzer Europas; das kanonische Zinsverbot. Das Konzil von Vienne (1311/12) erklärte es zur Ketzerei, das Zinsnehmen für erlaubt zu halten (Dekret „Ex gravi ad nos"); Vorläufer 2. Laterankonzil (1139) c. 13 und 3. Laterankonzil (1179) c. 25. Die drei Punkte hier kontextuell bzw. vermittelt; der lateinische Volltext des Vienne-Dekrets wurde nicht selbst eingesehen (snippet-basiert).
- John Locke, A Letter Concerning Toleration (1689), engl. Übersetzung William Popple – Wikisource. „… to distinguish exactly the business of civil government from that of religion"; „The commonwealth seems to me to be a society of men constituted only for the procuring, preserving, and advancing their own civil interests"; „the care of souls is not committed to the civil magistrate". Deutsche Wiedergaben eigene Übersetzungen.
- Baruch de Spinoza, Tractatus Theologico-Politicus (1670) – Titelblatt (die libertas philosophandi) und Kap. XX („Finis ergo Reipublicae revera libertas est"), lat. Erstausgabe (ILIESI). Spinoza trennt nicht wie Locke Sphäre von Sphäre; er unterwirft die äussere Kultausübung dem Staat und sichert nur die innere Freiheit des Denkens – dieselbe Stossrichtung, andere Linie. Deutsche Wiedergabe eigene Übersetzung.
- Thomas Jefferson an die Danbury Baptist Association, 1. Januar 1802 („a wall of separation between Church & State") – founders.archives.gov. Loi du 9 décembre 1905 concernant la séparation des Églises et de l'État, Art. 1–2 (Légifrance). Deutsche Wiedergaben eigene Übersetzungen.
- Katholischer Integralismus: „Integralism in Three Sentences", thejosias.com (2016). Adrian Vermeule, „Beyond Originalism", The Atlantic (2020), Volltext teachingamericanhistory.org. Patrick Deneen, Why Liberalism Failed (Yale UP 2018), Einleitung. Deutsche Wiedergaben eigene Übersetzungen; die Josias-Definition hier paraphrasiert-zitiert.
- Ruhollah Khomeini, Ḥukūmat-e islāmī (velāyat-e faqīh, Vorlesungen Nadschaf 1970): persischer Text nach hawzah.net; wissenschaftliche Umschrift und deutsche Übersetzung aus dem Original. Englische Parallelfassung in der Übersetzung von Hamid Algar (Islamic Government, archive.org): die Autorität des gerechten faqīh in der Leitung der Gesellschaft gleiche der des Propheten – gemeint sei die Regierungsvollmacht (velāyat), nicht der geistige Rang.
- René Guénon, Autorité spirituelle et pouvoir temporel (1929): die geistliche Autorität sei der zeitlichen wesenhaft überlegen, ihre Loslösung Kennzeichen des Verfalls (Volltext frei bei „Les classiques des sciences sociales", classiques.uqac.ca; Thesen hier snippet-basiert). Zur protestantischen Theonomie: R. J. Rushdoony, The Institutes of Biblical Law (1973), und Gary North (Selbstverlag, garynorth.com/freebooks, u. a. Political Polytheism).
Zur Arbeitsweise: Die fremdsprachigen Kernzitate wurden am 12. Juli 2026 im Urtext eingesehen und aus diesem übersetzt – Platon griechisch (Burnet, via Perseus) mit der anerkannten deutschen Ausgabe Schleiermachers, die Kirchentexte lateinisch (Wikisource, thelatinlibrary, Corpus Thomisticum, Denzinger), das Christuswort (Matthäus 22,21) griechisch (Nestle 1904) mit der Lutherfassung, Locke und Jefferson englisch, Spinoza und die laïcité im lateinischen bzw. französischen Original, Khomeini persisch (mit Umschrift und deutscher Übersetzung, dazu der englischen Algar-Fassung). Wo eine deutsche Wiedergabe eigene Übersetzung ist, steht das in den Quellen; Schleiermachers Platon-Text bleibt in der Orthographie seiner Ausgabe. Zwei Fehlanzeigen sind ausgewiesen: der lateinische Volltext des Vienne-Zinsdekrets „Ex gravi ad nos" wurde nicht selbst geladen (snippet-basiert), und die Thesen Guénons stützen sich auf Sekundärnachweise, nicht auf den selbst gelesenen Volltext. Jede Position ist in der Form dargestellt, in der ihr bester Vertreter sie vertreten würde; geprüft wird die Sache, nie die Person – die genannten Denker werden über ihr Argument eingeführt, nicht über ihren Ort ausserhalb oder innerhalb des Betriebs.